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Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt und sichert Ihren Lebensstandard beim vollständigen Verlust oder Einschränkungen Ihrer Arbeitskraft.

Unser Angebot: 26 Euro
Marktdurchschnitt: 35 Euro
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Teuerster Anbieter: 60 Euro
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Fordern Sie jetzt Ihr Angebot an - kostenlos und unverbindlich Angebot anfordern
*Selbstständige BU, 1.000 Euro Monatsrente, Eintrittsalter 30 Jahre, männlich, Nichtraucher, kaufm. Tätigkeit, Versicherungsdauer 30 Jahre. Quelle: Morgen & Morgen 04/2016. Alle Beiträge verstehen sich als gerundete Monatsbeiträge.

Überblick

Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung so wichtig?

  • Ihre Arbeitskraft beträgt in der Regel 1 Million Euro und mehr (Jahreseinkommen bis zur Rente hochgerechnet).
  • Nach 1961 Geborene erhalten nur noch bei Erwerbsminderung Leistungen erhalten (und keine gesetzliche Absicherung gegen Berufsunfähigkeit).
  • Die durchschnittliche gesetzliche Erwerbsminderungsrente lag im Jahr 2014 bei 740 Euro im Monat.1)
  • Fast jeder vierte Arbeitnehmer wird im Laufe seines Lebens berufsunfähig.

 

Unser Angebot für Sie – Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Berufsunfähigkeit – klar definiert: Wenn Ihre Leistungsfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent gemindert ist, haben Sie Anspruch auf 100 Prozent Leistung.
  • verkürzter Prognosezeitraum: Sie bekommen schon Leistungen bei einer voraussichtlichen Berufsunfähigkeit von sechs Monaten. Eine Karenz- oder Wartezeit gibt es nicht. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Erhalt der Police.
  • maximale Flexibilität: Die Länge der Laufzeit Ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung und die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente können Sie grundsätzlich selbst festlegen. Auch die Beiträge können immer wieder an Ihre persönliche Lebenssituation angepasst werden.
  • Nachversicherungsgarantie: Diese erlaubt Ihnen bei zahlreichen Anlässen, z. B. Ihrer Hochzeit, eine Erhöhung Ihres Versicherungsschutzes – und das ohne erneute Gesundheitsprüfung.2)
  • keine Verweisungsklausel: Keine Verweisung auf einen anderen Beruf, als den zuletzt ausgeübten.

 


1) Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund, 2014.
2) Gilt bis zu einer bestimmten monatlichen Berufsunfähigkeitsrente.