Mit einer Kapitallebensversicherung haben Sie die Möglichkeit Ihre Familie im Todesfall sowie Ihre persönliche Altersvorsorge abzusichern.
Überblick
Das Prinzip
Absichern und vorsorgen. Diese beiden Optionen kombiniert die Kapitallebensversicherung in einem Produkt. Setzen Sie auf die Sicherheit der Kapitalanlage und die einfache Abwicklung und sorgen Sie finanziell für das Alter vor. Ist der Vertrag erstmal eingerichtet müssen Sie sich um nichts mehr kümmern. Im Erlebensfall erhalten Sie eine einmalige Kapitalauszahlung oder eine lebenslange monatliche Rentenzahlung. Im Todesfall des Versicherungsnehmers erhalten die Begünstigten die vereinbarte Versicherungssumme.
Bis zum Jahr 2005 war die Kapitallebensversicherung die beliebteste Form der privaten Altersvorsorge. Mit dem Wegfall der Steuervorteile ist die Anzahl der Vertragsabschlüsse jedoch stark zurückgegangen. An Stelle der Lebensversicherung stehen heute die Riester- und die Rürup-Rente wegen der attraktiven Förderung oder die Privatrente auf Grund Ihrer Flexibilität in der Beliebtheit ganz vorne. Das Todesfallrisiko kann heute zu günstigen Konditionen mit einer Risikolebensversicherung abgedeckt werden.
Unser Angebot
Die Kapitallebensversicherung bietet Ihnen eine einmalige Kapitalauszahlung auf Basis eines festen Zinssatzes (zurzeit 1,75 Prozent Stand 02/2014) für die gesamte Laufzeit. Hinzu kommt die nicht garantierte Überschussbeteiligung, die die garantierte Kapitalauszahlung maßgeblich erhöhen kann. Alternativ können Sie zum Vertragsende auch eine lebenslange Rente beziehen. Im Todesfall zahlt die Versicherungsgesellschaft die vereinbarte Versicherungssumme. Aus der großen Zahl von Anbietern haben wir für Sie ein attraktives Leistungsangebot ausgewählt.
Ihre Vorteile
Die wichtigsten Vorteile einer Kapitallebensversicherung in der Übersicht:
- sichere Kapitalanlage mit Garantieverzinsung
- Absicherung der Familie
- Darlehenssicherung und Finanzierung Ihrer Immobilien
- günstige Besteuerung bei Rentenzahlung
- Besteuerung mit dem halben persönlichen Steuersatz bei einmaliger Kapitalauszahlung
- Sicherheitsplus: Schutz bei Berufsunfähigkeit möglich
- dynamische Steigerung der Versicherungssumme
Wissenswert
Steuerliche Behandlung
Konnte man früher die Beiträge zu kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen steuerlich geltend machen, so sind heute Beitragszahlungen nur noch im Rahmen von Riester-Verträgen und Rürup-Renten, zu den jeweiligen Höchstsätzen, steuerlich abzugsfähig.
Für Verträge, die nach 2005 geschlossen wurden gilt, dass der Kapitalertrag (Unterschied zwischen der Versicherungsleistung und den eingezahlten Beiträgen) bei Vertragsablauf nur zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz versteuert wird, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Laufzeit des Vertrages mindestens 12 Jahre
- Ablauf des Vertrages nach Vollendung des 62. Lebensjahres
- die Steuerlast beträgt also maximal 22,5 Prozent (die Hälfte von 45 Prozent). Bei Auszahlung erfolgt ein Abzug von 25 Prozent Kapitalertragsteuer, der auf die individuell zu zahlende Steuer angerechnet werden kann.
Werden die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt, muss der Kapitalertrag voll mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Diese Steuerlast kann jedoch bei flexiblen (z. B. aktuellen fondsgebundenen) Verträgen durch die Entnahme von Teilbeträgen auch auf mehrere Jahre verteilt werden.