Wenn mal ein Tropfen daneben geht: Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung schützt Hauseigentümer bzw. Mieter von Häusern, die über eine Ölheizung mit oberirdischen oder unterirdischen Öltanks verfügen.
Überblick
Aus zahlreichen Schadenfällen ist bekannt, was es bedeutet, wenn Öl aus undichten Tanks entweicht und das Grundwasser verseucht. Schon wenn beim Befüllen durch das Tankfahrzeug geringe Mengen Öl ins Erdreich sickern, kann der Austausch des Erdreichs hohe Kosten verursachen. Deshalb sollte jeder, der mit Öl heizt, unbedingt eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abschließen, da diese für solche Schäden aufkommt.
Gefahrenquelle Öltanks
Schützen Sie sich gegen Lecks! Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung sorgt dafür, dass Sie durch Risse oder Bruchstellen im Öltank nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Alle Hausbesitzer von Immobilien mit Öltanks bis zu 20.000 Litern können sich hiermit absichern.
Trotz Vorsicht und regelmäßiger Wartung kommt es immer wieder zu folgeschweren Schäden durch austretendes Öl. Als Hausbesitzer haften Sie auch dann für Schäden durch auslaufendes Öl, wenn Sie kein Verschulden trifft.
Versicherte Schäden
Versichert sind:
- Lecks am Tank oder an den Zuleitungen.
- Schäden, die durch Fehler beim Befüllen entstehen. Hier haften Sie insbesondere dann, wenn der Schaden erst später bemerkt wird und dann nicht mehr einem einzelnen Befüllvorgang zugeordnet werden kann.
- Schäden durch Unwetter oder Wasserrohrbrüche.
- Lösung des Tanks aus der Verankerung durch eintretendes Wasser, austretendes Wasser-Heizöl-Gemisch und den damit verbundenen Verunreinigungen.
- Wiederherstellungskosten an unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers (Selbstbeteiligung 250 Euro).
Nicht versichert sind Schäden an der Tankanlage selbst.
Verhalten im Schadenfall
Was tun im Schadensfall?
Keine Schuld anerkennen! Der Versicherer prüft den Fall für Sie und entscheidet dann, ob Sie überhaupt Entschädigung leisten müssen und wenn ja, in welcher Höhe. Deshalb: Den Schaden unverzüglich melden und keine Zahlungen leisten! Denn wenn Sie bezahlen, kann das bereits als Schuldgeständnis gewertet werden. Schicken Sie die Rechnungen bitte direkt dem Versicherer zu. Er prüft und reguliert den Schaden oder lehnt unberechtigte Forderungen ab.
Im Falle eines Schadens ist es Ihre Pflicht, den entstandenen Schaden abzuwenden bzw. diesen möglichst gering zu halten (vgl. § 82 Versicherungsvertragsgesetz / Versicherungsbedingungen).
Schadenmanagement
Niemand erwartet von Ihnen, dass Sie Versicherungsfachmann sind. Dafür gibt es Experten – nämlich uns und unsere Partner, die sich auf Schadenmanagement spezialisiert haben.
Schaden-Hotline
Unsere Partner haben eine Schaden-Hotline eingerichtet, an die Sie sich wenden können:
HDI-Hotline:
Haftpflichtschäden
Tel.: (0511) 3031 368
die Bayerische - Hotline:
Tel.: (089) 6787 - 77 77
Fax: (089) 6787 - 61 46
Schadensmeldung
Wir helfen Ihnen gern bei der Meldung und Abwicklung Ihres Schadens. Hier können Sie die Schadenanzeige Ihres Versicherers herunterladen. Dann brauchen Sie nur das Schadensformular ausfüllen und es an uns senden. Wir kümmern uns um den Rest. Falls Sie noch Fragen haben, wir sind natürlich für Sie da. Rufen Sie uns einfach an!
Versicherungsbedingungen
Zu Ihrer Information
Hier finden Sie die vollständigen Versicherungsbedingungen. Diese können sie als PDF-Datei herunterladen und direkt lesen oder für Ihre Unterlagen ausdrucken. Selbstverständlich senden wir Ihnen die Versicherungsbedingungen auch noch einmal zusammen mit Ihren weiteren Unterlagen per Post zu.
Versicherer die Bayerische:
Versicherer HDI:
Wissenswert
Die Haftpflichtversicherung schützt vor berechtigten und unberechtigten Schaden- ersatzanforderungen. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 823 muss jeder in unbegrenzter Höhe für Schäden aufkommen, die er selbst verschuldet hat (Verschuldenshaftung). Dies kann, falls keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, den finanziellen Ruin bedeuten.
Die Haftung bei Gewässergefährdung ist im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) geregelt. Hier gelten noch strengere Regeln als bei der allgemeinen Haftpflicht. Es gilt nämlich eine Gefährdungshaftung für den Betreiber von Öltanks, das heißt eine Haftung ist auch ohne Verschulden gegeben, alleine aus dem Betrieb eines Öltanks.
Die Haftpflichtversicherung ist daher eine sehr wichtige Versicherung. Der Schaden kann unbegrenzt hoch sein. Und Sie können nicht nur Ihr Vermögen verlieren: Es können auch zukünftige Einkünfte vereinnahmt werden.