Mit der Privatrente setzen Sie auf eine sehr flexible Form der privaten Altersvorsorge. Sie entscheiden über die Beitragshöhe und, ob Sie eine einmalige Kapitalauszahlung oder eine monatliche Rente erhalten möchten.
Überblick
Das Prinzip
Ein sehr flexibler Weg mit monatlichen Beiträgen eine private Rente aufzubauen, führt über die private Rentenversicherung. Bei der Rentenversicherung gewährleistet der Versicherer die Zahlung einer monatlichen Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung. Die Höhe ist abhängig vom Monatsbeitrag, den Sie selbst festlegen, dem Geschlecht und der Laufzeit des Vertrages. Je früher Sie mit der Altersvorsorge anfangen, desto höher ist die Ablaufleistung. Dies liegt vor allem am Zinseszinsgewinn. Man unterscheidet in der privaten Rentenversicherung die aufgeschobene Rentenversicherung von der sofort beginnenden Rentenversicherung.
Bei der aufgeschobenen Rentenversicherung zahlen Sie regelmäßige Beiträge über einen festgelegten Zeitraum an den Versicherer. Vor dem Vertragsende entscheiden Sie, ob sie eine Kapitalauszahlung oder eine lebenslange monatliche Rentenzahlung erhalten möchten.
Die sofort beginnende Rentenversicherung verfügt über keine Ansparphase. Hier zahlen Sie eine einmalige Summe, um dann sofort eine monatliche lebenslange Rentenzahlung zu erhalten. Wichtig: Wählen Sie den Einschluss einer Rentengarantiezeit, denn nur dann haben Sie die Gewährleistung, dass die Rentenzahlungen auch im Todesfall mindestens bis zum Ende der Rentengarantiezeit an die Hinterbliebenen weiter gezahlt werden.
Unser Angebot
Klassische Rentenversicherung
Die klassische private Rentenversicherung bietet Ihnen eine lebenslange garantierte Rentenzahlung auf Basis eines festen Zinssatzes für die gesamte Laufzeit. Dieser liegt zur Zeit bei 1,75 Prozent. Hinzu kommt die nicht garantierte Überschussbeteiligung, die die garantierte Rente maßgeblich erhöhen kann. Dabei kann der Kunde vom lukrativen Anlagegeschick der Versicherungsgesellschaft profitieren. Die Unterschiede bei den Leistungen der einzelnen Gesellschaften sind groß. Fordern Sie unser Angebot an und vergleichen Sie.
Fondsgebunde Rentenversicherung
Der Sparanteil, der bei der klassischen Rentenversicherung in sichere Anlageformen mit fester Verzinsung investiert wird, fließt bei der fondsgebundenen Rentenversicherung in Investmentfonds. Als Anleger haben Sie die Wahl, Ihre Beiträge in einen oder mehreren Fonds anzulegen. Möchten Sie selbst nicht die Entscheidung der Fonds treffen, können Sie auch in eine so genannte „gemanagte" fondsgebundene Rentenversicherung einzahlen. Hier bieten die Versicherer einige Anlagevarianten an – von konservativ bis hin zu spekulativ. Bei Anlagen in Investmentfonds kann niemand im Voraus sagen, welche Rendite erzielt werden wird.
Ihre Vorteile
Die wichtigsten Leistungsmerkmale von klassischen und fondsgebundenen Rentenversicherungen:
- Wahlrecht: lebenslange Rentenzahlung oder einmalige Kapitalauszahlung
- freie Festlegung des Rentenbeginns
- garantierte Verzinsung über die gesamte Laufzeit (klassische Variante)
- attraktive Überschussbeteiligung
- Entnahme von Beträgen vor dem Ende der Laufzeit
- individuelle Gestaltungsformen
- Einbeziehung von Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz
- günstige Besteuerung bei Rentenzahlung
- Besteuerung mit dem halben persönlichen Steuersatz bei einmaliger Kapitalauszahlung
Wissenswert
Steuerliche Behandlung
Konnte man früher die Beiträge zu kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen steuerlich geltend machen, so sind heute Beitragszahlungen nur noch im Rahmen von Riester-Renten und Rürup-Renten zu den jeweiligen Höchstsätzen steuerlich abzugsfähig.
Für Verträge, die nach 2005 geschlossen wurden, gilt, dass der Kapitalertrag (Unterschied zwischen der Versicherungsleistung und den eingezahlten Beiträgen) bei Vertragsablauf nur zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz versteuert wird, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Laufzeit des Vertrages mindestens zwölf Jahre
- Ablauf des Vertrages nach Vollendung des 62. Lebensjahres
- die Steuerlast beträgt also maximal 22,5 Prozent (die Hälfte von 45 Prozent). Bei Auszahlung erfolgt ein Abzug von 25 Prozent Kapitalertragssteuer, der auf die individuell zu zahlende Steuer angerechnet werden kann.
Werden die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt, muss der Ertragsanteil voll mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Diese Steuerlast kann jedoch bei flexiblen (z. B. aktuellen fondsgebundenen) Verträgen durch die Entnahme von Teilbeträgen auch auf mehrere Jahre verteilt werden.
Bei Rentenzahlungen ist lediglich der so genannte Ertragsanteil steuerpflichtig. Der Ertragsanteil ist abhängig vom Alter bei Rentenbeginn und beträgt z. B. für einen 60-jährigen 22 Prozent und für einen 65-jährigen 18 Prozent der Rente. Nur von diesem Teil der Rente zahlen Sie später Steuern – sofern die Steuerfreigrenzen überschritten sind.