Die gesetzliche Rentenzahlung an Hinterbliebene kann den Lebensstandard nicht sichern. Daher ist die Risikolebensversicherung ein unverzichtbarer Versicherungsschutz für das Familienoberhaupt oder den Ehepartner.
Überblick
Die Risikolebensversicherung befreit die Hinterbliebenen von den finanziellen Sorgen, die oft mit dem Tod eines Familienmitglieds einhergehen. Verstirbt der Versicherte, wird die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Damit können Hinterbliebene z. B. den Lebensunterhalt sichern, bestehende Kredite zurückzahlen oder das Studium der Kinder finanzieren.
Wer sollte eine Risikolebensversicherung abschließen?
„Hat eine für mich wichtige Person durch meinen Tod einen deutlichen finanziellen Nachteil?“ - wenn Sie diese Frage mit „Ja“ beantworten können, ist eine Risikolebensversicherung empfehlenswert.
- Eltern - zur Absicherung der Familie.
- Ehepartner - da die gesetzliche Rentenversicherung i.d.R. nicht ausreicht.
- Lebensgemeinschaften - da sie keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben.
- Kreditnehmer - zur Absicherung der Kreditrückzahlung.
- Geschäftspartner - zur Absicherung finanzieller Verpflichtungen.
Versorgungslücke
Unser Beispiel zeigt es: Wenn dem Alleinverdiener etwas zustößt, kann schnell eine große Versorgungslücke für die Familie entstehen. Mit einer Risikolebensversicherung schaffen Sie hier finanzielle Sicherheit.
Aktuelles Familieneinkommen
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| Zukünftiges Einkommen, wenn dem Hauptverdiener etwas zustößt
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1.875 Euro (monatlich / netto)
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710 Euro (monatlich / netto), bestehend aus:
- Halbwaisenrente: 520 Euro
- Witwenrente: 190 Euro
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Versorgungslücke: 1.165 Euro jeden Monat
Beispielberechnung: Alleinverdiener, verheiratet, zwei Kinder, Buttoeinkommen 2.500 Euro. Quelle: CosmosDirekt 02/2017.
Versicherungssumme
Im Todesfall des Versicherten entscheidet die Höhe der Versicherungssumme darüber, wie gut seine Hinterbliebenen abgesichert sind. Die Versicherungssumme entspricht dem Betrag, der von der Versicherung an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird, wenn der Versicherte verstirbt (= garantierte Todesfallleistung).
Wie hoch die Versicherungssumme sein sollte, ist u. a. von den folgenden Faktoren abhängig:
- individuelle Lebenssituation
- bestehende Verbindlichkeiten (z. B. Immobilienfinanzierung)
- laufende Kosten
- Risiken (z. B. gefährliche berufliche Tätigkeiten oder Hobbys)
- eigenes Alter und Gesundheit
- Laufzeit der Versicherung
Als Faustformel kann man das 3- bis 5-fache des Jahresbruttogehalts ansehen:
- Familien mit kleinen Kindern: 5-faches Brutto-Jahreseinkommen (wichtig: nicht nur den Hauptverdiener absichern). Kredite zusätzlich absichern.
- Familien mit größeren Kindern: 3-faches Brutto-Jahreseinkommen (wichtig: nicht nur den Hauptverdiener absichern). Kredite zusätzlich absichern.
- Alleinerziehende: 5-faches Brutto-Jahreseinkommen. Kredite zusätzlich absichern.
- Kinderlose Ehepartner/Lebensgemeinschaften: 3-faches Brutto-Jahreseinkommen. Kredite zusätzlich absichern.
- Geschäftspartner: Summe der Verbindlichkeiten. Aufwände der Re-Organisation oder der Suche nach einem neuen Partner.
Wichtig: Ihr persönlicher Bedarf kann je nach Lebenssituation auch höher oder niedriger ausfallen.
Versicherungsverlauf
Der Verlauf der Versicherung lässt sich unterschiedlich gestalten:
- Gleichbleibende Versicherungssumme: Die Versicherungssumme bleibt über die gesamte Laufzeit des Vertrags konstant. Diese Variante eignet sich vor allem für die grundsätzliche Absicherung der eigenen Familie.
- Fallende Versicherungssumme: Wenn Sie in erster Linie einen Kredit absichern wollen, kommt auch eine Versicherungssumme infrage, die Jahr für Jahr um einen gleichbleibenden Betrag sinkt. Alternativ kann die Höhe der Versicherungssumme nach Zins und Tilgung fallen und sich jährlich an die bestehende Restschuld anpassen. Anfangs reduziert sich die Versicherungssumme wenig, in den letzten Jahren stark.
Wissenswert
Häufige Fragen
1) Welche Anlässe sind ein typischer Zeitpunkt, eine Risikolebensversicherung abzuschließen?
- Heirat
- Gründung einer Familie
- Geburt oder Adoption eines Kindes
- Aufnahme eines Kredits
- Kauf einer Immobilie
- Gründung einer Existenz
2) Welche Vertragslaufzeit ist sinnvoll?
Eine Risikolebensversicherung kann nur für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen werden. Die Vertragslaufzeit sollte dabei ausreichend lang gewählt werden, um Ihre Hinterbliebenen abzusichern. Folgende Richtwerte können zur Orientierung dienen:
- Familien mit Kinder: Bis zum Ende der Ausbildung / des Studiums der Kinder (ca. 25. Lebensjahr).
- Ehepartner/Lebensgemeinschaften: Individuell - spätestens bis zum Renteneintrittsalter.
- Kreditnehmer: Bis der Kredit vollständig abgezahlt ist.
- Geschäftspartner: Bis zur Tilgung der Verbindlichkeiten.
Tipp: Wählen Sie im Zweifelsfall eine längere Laufzeit. Sie können den Vertrag zum Ende eines Zahlungszeitraums kündigen oder beitragsfrei stellen. Eine Verlängerung des Vertrags ist hingegen meist nicht möglich.
3) Brauchen Eltern jeweils eine eigene Risikolebensversicherung?
Eine eigene Absicherung für beide Elternteile ist sinnvoll. Es ist zu empfehlen, nicht nur den Tod des Hauptverdieners abzusichern. So kann im Ernstfall mit der Versicherungssumme die Kinderbetreuung finanziert oder weniger gearbeitet werden, um sich selbst um die Kinder zu kümmern.
4) Was ist eine verbundene Risikolebensversicherung?
Die verbundene Risikolebensversicherung dient der gegenseitigen Vorsorge für den Todesfall beider Lebenspartner. Die Ehe-/ Lebenspartner schließen dabei nur einen Vertrag ab, in dem beide als versicherte Personen und Bezugsberechtigte aufgeführt sind. Stirbt einer der Partner, wird die Leistung an den eingetragenen Hinterbliebenen (Bezugsberechtigter) ausgezahlt; danach endet der Vertrag automatisch. Die Versicherungssumme steht nur einmal zur Verfügung.
5) Kann die Versicherungssumme nachträglich angepasst werden?
- Dynamische Anpassung: Eine dynamische Anpassung kann bei Vertragsschluss vereinbart werden. Dies ist insbesondere zum Ausgleich steigenden Lebenshaltungskosten hilfreich.
- Nachversicherungsgarantie: Verträge mit dieser Option erlauben dem Versicherten, die Versicherungssumme bei bestimmten Anlässen zu erhöhen. Hierzu zählen eine Heirat, die Geburt eines Kindes oder auch der Erwerb eines Eigenheims.
Eine erneute Gesundheitsprüfung ist in beiden Fällen nicht erforderlich.
Ihre Frage wurde nicht beantwortet? Kein Problem, unsere Versicherungsexperten sind gerne für Sie da.